BRANDSCHUTZKLAPPEN
Wartung und Überprüfung von Brandschutzklappen
Wartungsarbeiten sind bauartbedingt und abhängig von der Brandschutzklappe. Es wird zwischen Brandschutzklappen mit und ohne besondere Wartungsanforderungen unterschieden. Laut Gesetz müssen Brandschutzklappen mit Wartungsbedarf halbjährlich nach Inbetriebnahme der Lüftungsanlage gewartet werden. Werden bei zwei aufeinanderfolgenden Wartungsarbeiten keine Mängel festgestellt, wird die Brandschutzklappe nur einmal im Jahr gewartet. Bei Brandschutzklappen ohne besonderen Wartungsbedarf muss das Öffnen und Schließen monatlich kontrolliert und protokolliert werden. Brandschutzklappen, deren Wartungshinweise nicht von der Baubehörde bereitgestellt werden, müssen einmal jährlich überprüft werden. Nach der Umsetzung erhält der Betreiber eine Bescheinigung über die entsprechenden Maßnahmen und muss diese dann aufbewahren.
- 1. Überprüfung der Dichtungselemente (innen)
- 2. Entfernen von Verunreinigungen (innen und außen)
- 3. Beseitigen von Korrosionsschäden (innen und außen)
- 4. Nachschmieren von Lagerstellen (innen und außen)
- 5. Überprüfung der mechanischen Funktion
- 6. Überprüfung der elektrischen Funktion bei Klappen mit elektrischen Betätigungselementen
- 7. Überprüfung der pneumatischen Funktion bei Klappen mit pneumatischen Betätigungselementen
- 8. Wartungsbuch/Wartungsprotokolle führen und Aufkleber anbringen
Wie läuft die Wartung ab?
Warum muss die BSK gewartet werden?
Verschiedene Faktoren beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit der BSK. Wenn eine BSK nicht voll funktionsfähig ist, kann der Brand auf das gesamte Gebäude übergreifen. Um dies zu verhindern, muss die BSK regelmäßig gewartet werden. Dies erfordert ein kompetentes Team mit entsprechender Qualifikation. Versicherer fordern zudem den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt. Wenn nach einem Brandfall festgestellt werden sollte, dass die Brandschutzklappen nicht ordnungsgemäß gewartet worden sind, fallen die Versicherungsleistungen in der Regel nicht an.
Unsere Leistungen
1. Montage
2. Inspektion
3. Wartung
4. Reinigung
5. Instandsetzung
6. Umbau/Erweiterung
HINWEIS
Nach DIN EN 13306 und DIN 31051 in Verbindung mit BSK nach DIN EN 15650 ist eine Wartung im Abstand von sechs Monaten vorgeschrieben. Wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Mängel dokumentiert wurden, reicht anschließend eine jährliche Wartung aus.
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